Einzelmaßnahmen der BAFA und KfW

Einzelmaßnahmen der BAFA und KfW sind spezifische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, die durch Förderprogramme unterstützt werden. Diese Programme zielen darauf ab, einzelne Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu fördern, die den Energieverbrauch senken und die Nutzung erneuerbarer Energien erhöhen. Hier ist eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen und die jeweiligen Fördermöglichkeiten:

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Die BAFA fördert verschiedene Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  1. Dämmung:
    • Dämmung von Wänden, Dachflächen und Kellerdecken.
    • Austausch von Fenstern und Außentüren gegen energieeffiziente Varianten.
  2. Erneuerbare Energien:
    • Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
  3. Lüftungsanlagen:
    • Einbau von energieeffizienten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW bietet ebenfalls Förderprogramme für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Diese sind Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) und umfassen:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
    • Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Decken und Böden.
    • Austausch oder Verbesserung von Fenstern und Außentüren.
  2. Anlagentechnik und Heizungtausch:
    • Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
    • Einbau von energieeffizienten Anlagenteilen wie Warmwasserspeichern.
      • Austausch ineffizienter Heizkessel.
      • Einbau moderner, effizienter Heiztechnik (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen).
      • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich).

 

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

  • 15 Prozentfür Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozentfür Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozentfür sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • 15 Prozentfür Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 Prozentfür Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
  • Plus 5 Prozentzusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen individuellen Sanierungsfahrplans(iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)

 

Förderung des Heizungstausches

  • 30 bis 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
    • 30 Prozent Grundförderung für alle.
    • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
    • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
    • 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
    • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen.
    • Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent.
  • Vorteil
  • Vorteil
  • Vorteil
  • Vorteil